Jetzt, wo die Tage wieder länger und heller werden, zieht es uns nach draußen. Die Natur regt sich, morgens singen die Vögel, Schneeglöckchen und Winterlinge spitzen aus dem Boden, der Frühling weht uns schon leicht um die Nase, verführerisch, verheißungsvoll.
Also einen Stuhl nehmen und auf die Straße stellen. Aber halt! Geht das überhaupt? Der öffentliche Raum beginnt fast bei uns allen direkt vor der Haustür und trotzdem ist er terra incognita. Was dürfen wir dort? Was gilt als Gewohnheitsrecht? Gibt es ein paar schattige Regelungslücken, in denen man es sich, zurückgelehnt, gut gehen lassen kann? Ist ein Hocker sozialkompatibel, ein Stuhl gerade noch in Ordnung, ein Liegestuhl des Guten zuviel? Und wenn wir uns auf den eigenen Hosenboden setzen? Da könnte uns eine Straßenbenutzungsordnung helfen, die uns erklärt, wie wir uns den öffentlichen Raum aneignen können. Genau das hat der TAL-Gipfel versucht – wie es geht, lesen Sie in dieser Standpunkte-Ausgabe in den Beiträgen von Claudia Döring und Annette Rinn. […]
Editorial Michael Schneider

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Leitstreifen für Blinde in der Fußgängerzone Sendlinger Straße – leider zugestellt von Fahrrädern © Gerda Palmer

Fußgängerzonen

...aber bitte barrierefrei | Georg Kronawitter und Behindertenbeirat München | In der Münchner Innenstadt entstehen immer mehr Fußgängerzonen. Staus, Luftschadstoffe und Lärm werden weniger – Fußgänger haben mehr Raum. Viele Menschen begrüßen diese Veränderung –...

Handlungsempfehlungen für Bürger*innen zur Mitgestaltung

Schlussfolgerungen aus vier Jahren Beschäftigung mit einer städtischen Straße | Claudia Döring | Eine Straße aus sich heraus und für Bürger*innen stimmig zu gestaltet, ist ein Anliegen, das die Verwaltung alleine nicht leisten kann. Das ist zu zeitintensiv und...

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