Stellungnahme der AG ‚Bauleitplanung‘ des Münchner Forums zur Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2182, Am Isarkanal (westlich), Tierparkstraße (nördlich), Schäftlarnstraße (östlich), 06.06.2023:

Nach ausführlicher Beschäftigung mit der Sitzungsvorlage Nr.20-26 /V 05997 und der Erörterung am 17.05.2023 stellen wir fest: Die ausführliche Stellungnahme des BA19 bedarf keiner weiteren Ergänzung. Wir bedauern, dass in der Sitzungvorlage Nr. 20-26 /V 05997 nicht ausführlicher darauf eingegangen wurde und bei der geplanten Wohnbebauung keine Antworten auf die geäußerten Bedenken gegeben wurden.
Wir regen an, für die zu errichtenden Wohnungen die künftige autofreie Nutzung nach der SoBoN durch Klinikpersonal zu ermöglichen und das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB im Bebauungsplan festzuschreiben.
Wir bedauern, dass die erforderliche Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU) noch nicht vorliegt, es wäre für die Öffentlichkeitsphase dieser Bauleitplanung sehr hilfreich gewesen, klare Aussagen hinsichtlich der Verträglichkeit oder der Unverträglichkeit zu haben.

Bezüglich der Grünplanung und des Landschaftsschutzes verweisen wir auf die Stellungnahme des AK ‚Isar‘ des Münchner Forums.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Bildquellen:

  • Hochhaus am Isarkanal Thalkirchen: Michaela Schier
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