| Matthias Castorph |

Es muss gute Gründe geben, Plätze in der Stadt freizulassen. Sind sie doch als zentral gelegene, gut erschlossene Flächen unbebautes, wertvolles Bauland? Die durchsetzungsfähigsten Gründe sind zumeist die, die Notwendigkeiten geschuldet sind: funktionalen Notwendigkeiten z.B. des Verkehrs, als Verkehrsplätze und Knotenpunkte, der Notwendigkeit des Konsums, als Marktplätze oder als Repräsentationsorte wie z.B. Schloss- und Rathausplätze, die eine Lücke im engbebauten Stadtgewebe rechtfertigen. Auch die pflichtgemäße Notwendigkeit, etwa Denkmäler und Kunstwerke aufzustellen oder geschichtsträchtige Personen und Gegebenheiten über Platzbenennungen ewiges Gedächtnis zu verleihen, mögen am Rande noch weitere Gründe sein.

Und unabhängig von ihrer Benennung im Stadtplan lassen sich Plätze meist funktional eindeutig den einzelnen typologischen Bezeichnungen zuordnen: Aufmarschplatz, Denkmalplatz, Dom-platz, Festplatz, Grünplatz, Marktplatz, Opernplatz, Parkplatz, Rathausplatz, Sportplatz, Theaterplatz, Verkehrsplatz…

Einer fehlt in dieser Reihe und würde in der Aufzählung auch herausfallen: der „Stadtplatz“.

Denn er dient nicht einzelnen Funktionen, sondern er kann vieles auf einmal. Der Stadtplatz ist sowohl Funktionsort, manchmal Repräsentationsort, gestalteter Architekturort und vor allem Aufenthaltsraum. Er repräsentiert und funktioniert nicht nur, sondern er bildet eine lebendige öffentliche Mitte, einen Aufenthaltsraum für den Stadtbewohner im gebauten Stadtraum: Für Märkte, Versammlungen, Gastronomie, Feiern. Auf ihm herrschen sowohl Ruhe als auch Gedränge, mischen sich Repräsentation und Selbstdarstellung, Schönheit und Alltäglichkeit; und Unterschiedlichstes kann dabei Bedeutung erlangen. Dies kann gewollt, zugelassen und ansatzweise auch entworfen werden: Der Stadtplatz als Möglichkeitsraum.

Das dies in der Realität jedoch nicht oft gelingt, wusste schon Cornelius Gurlitt, als er 1920 in seinem „Handbuch des Städtebaues“, im einführenden Kapitel, über „Plätze“ schrieb: „Adolf Menzel malte die Piazza d‘Erbe in Verona nicht nur wegen der Schönheit des Platzes, sondern auch wegen des in seiner Belebtheit beruhenden Reizes. Eine Kirche, ein Theater ist am schönsten, wenn es seinem Zweck dient, wenn es erfüllt ist von Menschen. Sie geben dem Innenraum Maßstab und Leben. Der Platz ist auch ein Innenraum. Wer einen solchen entwirft, hat sich die Frage vorzulegen: Was soll auf diesem Platze dereinst geschehen? Der verkehrlose Platz ist eine Verschwendung an Land. Die alten Architekturmaler versäumten nie, ihre Platzdarstellungen zugleich zu Darstellungen des Platzverkehrs zu machen. Sie liebten es, Brunnen und allerlei Volks an ihnen darzustellen, Fuhrleute, die ihre Pferde tränken, Frauen, die waschen und Wasser holen, schwatzende Mägde. Unsere Städteverwaltungen dagegen geben sich die größte Mühe, das Entstehen solcher Bilder auf unseren Märkten zu verhindern. Die alten Brunnen, die auf ihnen sehr weise in die Ecken gerückt waren, sind zumeist als „verkehrsstörend“ entfernt worden, nachdem sie als Nutzobjekt durch Einführung von Wasserleitungen hinfällig geworden waren. Daher aber schuf der moderne „Kunstsinn“ einen Brunnen in der Mitte des Marktes, ein „Monument“, etwa einen Triton oder ein Meerweib, darüber eine breite Muschel, darunter ein Becken, das Blumenbeete umgeben: das Betreten dieser ist bei Polizeistrafe verboten. Die Kinder dürfen nicht am Becken spielen, ihre Schiffchen schwimmen lassen, planschen und plätschern; Pferde dürfen nicht getränkt werden. Dies alles widerspricht der Monumentalität der Anlage: ein vollkommener Sieg wohlanständiger Langweiligkeit.“

Der ideale Stadtplatz ist also sowohl schön, dabei nicht monumental, als auch von „allerlei Volk“ belebt. Wie ließe er sich planen?

Über die Schönheit von Plätzen, die vor allem auf ihrer Raumwirkung beruht, wurde als Kernthema der Stadtbaukunst ab Ende des 19. Jahrhunderts sehr umfassend publiziert und diskutiert. Für Camillo Sitte, Karl Henrici, Theodor Fischer oder auch Cornelius Gurlitt galt es, dem Platzraum den nötigen räumlichen Halt durch die umgebende Bebauung zu geben. Diese sollte wohlproportioniert in Höhe, Breite und architektonischer Ausformung sein. Die Stadtmöblierung, öffentliches Grün, Denkmäler sollten wohl gesetzt und die Platzfläche vom Verkehr möglichst getrennt sein. Dazu stellten sie umfassende Überlegungen an und entwickelten aus der Analyse gebauter Beispiele (vorzugsweise mitteleuropäischer und im besonderen italienische Stadtplätze) ein umfassendes Repertoire an Entwurfswerkzeugen und Entwurfsreglern. Die Überlegungen zur Objekt- und Raumwahrnehmung des wandelnden Stadtbewohners (z.B. „Der optische Maßstab“ von Hermann Maertens, 1884) bildeten dazu eine theoretische Basis.

Piazza d’Erbe in Verona

Piazza d’Erbe in Verona

 

Der Platz als Zimmer

Eine Überlegung dabei war, den öffentlichen Raum als Innenraum, als Zimmer zu denken. Genauso wie die Raumproportion eines Zimmers, bei dem die Länge zur Breite ausgewogen sein soll und damit auch die Deckenhöhe nicht beliebig sein kann, um ein angenehmes Raumgefühl zu erzielen, so sollte z.B. die Platzwand in einem richtigen Verhältnis zur Platzbreite und Platztiefe stehen. Aber trotz vieler räumlicher Entsprechungen von Innenraum und Platzraum blieben Differenzen zu dieser Vorstellung, wie sie bereits Cornelius Gurlitt beschrieb: „Der Platz ist ein Innenraum, freilich ein solcher, dessen oberen Abschluß der Himmel bildet. Der Himmel wird als wagerechte Fläche wie als lotrechte empfunden. Der Abschluß ist also nicht gleich einer architektonischen Decke und eben sowenig, gleich dem durch den Rahmen begrenzten Oberteil eines landschaftlichen Gemäldes, ein Hintergrund. Wenigstens nicht überall. In sehr engem Platz mit niederen Wänden wird er wohl wagerecht abschließend wirken, in sehr langem, hochwandigem Platz bildmäßig erscheinen, als lotrechte Fläche.“

Im allgemeinen hinken aber die Vergleiche des Platzes mit dem architektonischen Innenraum. Denn die Ähnlichkeit besteht nur darin, dass er dem Auge sich als Konkave darstellt. Im Innenraum wird diese durch sechs Flächen: Fußboden, Wände und Decke, hergestellt, im Platz durch deren fünf. Der Platz fordert daher eine stärkere Betonung der Ecken durch abschließende Motive, um als Raum zu wirken. Aus Camillo Sittes Buch „Der Städtebau“ hat man die Forderung entwickelt, daß der Platz „geschlossen sein solle, wolle er wirklich als Platz wirken“.

Die letztgenannte Forderung Camillo Sittes nach der Geschlossenheit des Platzes blieb damit trotzdem vergleichbar der Forderung nach einem geschlossenen Innenraum, in dem ein angenehmes Raumgefühl entsteht, wenn es „nicht zieht“, und bei dem die Raumöffnungen und die Belichtung und Besonnung stimmen. Die raumbildende Wirkung sollte, vergleichbar einer guten Setzung der Türen, durch Unterbrechungen der Platzwände (z.B. durch Straßen und Gebäudelücken) möglichst wenig gestört werden, die Blicke jedoch nach draußen, wie bei Fenstern von Innenräumen, passend gesetzt und gerahmt sein (z.B. durch Bögen, Arkaden, Kolonnaden) und zudem die Stadtmöblierung passend aufgestellt werden, so wie man dies auch bei der Gestaltung eines Innenraums versucht. Ein weiterer Aspekt war die Bildung von Silhouetten, stadträumlichen Überlagerungen und Überschneidungen. Dabei galt es, die großen Monumente (wie z.B. Kirchen) nicht mitten auf einen großen Platz zu setzen, da sie dann wie „Tafelaufsätze“ wirken würden. Diese sollten in den Kontext, also die Platzwand eingebunden oder ihnen ein eigener kleiner Platz gegeben werden, aus dem die Dominante, in Überschneidung, die davor liegenden Gebäudekanten überragen konnte, die Dominante aber selbst nicht in Gänze wahrnehmbar wäre. Auch die Wirkung von repräsentativen Innenraumelementen (wie z.B. ein Kamin, Skulpturen, Kunstwerke an den Wänden etc.) wurden als Pendant zu besonders wichtigen bzw. herausragend gestalteten Gebäuden und Details an einem Platz gesehen.

Aus vielen dieser Überlegungen könnte man grundsätzlich auch heute noch Platzräume von hoher räumlicher Qualität entwickeln. Jedoch steht der Verwirklichung „schöner Platzräume“ noch mehr als damals im Wege, dass weder die Idee von geschlossenen Raumkanten realisiert werden kann, da heute Stadt meist vom beziehungslosen Einzelbaukörper bestimmt wird, noch die Dimensionen nicht passend gewählt werden und (wenn man an München denkt) die für Platzwirkungen notwendigen öffentlichen Gebäude auch nicht mehr an Stadtplätze gestellt werden (Schulen, Kirchen, technisches Rathaus, neuer Konzertsaal etc.). So sind in München auch seit Jahrzehnten keine Platzräume mehr entstanden, die räumlich und über ihre architektonische Bedeutung den Namen „Stadtplatz“ verdient hätten. Ist die Zeit also vorbei für die Erzeugung dieser Orte in der Stadt?

Vielleicht kommt man mit den alten „schönen“ Überlegungen allein auch nicht zum Ziel. Haben sich nicht auch die Raumvorstellungen respektive „Wohnvorstellungen“ stark geändert? Sind wir nicht mittlerweile schon beim „fließenden Raum“ angekommen? Sind wir heute nicht Anhänger moderner Wohnformen? Ob dem tatsächlich so ist, sei dahingestellt, und es ist müßig, alten Zeiten nachzutrauern. Aber könnte man dennoch nicht etwas von den alten Erkenntnissen weitertragen? Vielleicht sind es nicht die konkreten Werkzeuge und Anleitungen, sondern die Forderungen, von denen wir nicht abrücken und die wir weiterbearbeiten sollten, um heute wieder Stadtplätze entwerfen zu können. Eine Möglichkeit wäre daher die paradoxe Überlegung, den öffentlichen Stadtplatz als „Innenraum“ weiterzudenken. So könnte man sich fragen, ob dieser Raum vielleicht ein „Wohnzimmer“ sein könnte, das verbunden wäre mit den anderen Räumen einer „öffentlichen Wohnung“ (ebenfalls paradox). Räumlich wären die Flure dann die Gassen und Straßen, kleine Plätze die Dielen und die anderen Plätze wären vergleichbar den (mono)funktionalen Räumen einer Wohnung. Das würde vielleicht das Missverständnis auflösen, dass alle Flächen, die Plätze heißen, auch „Stadtplätze“ sein sollten. Die reinen Funktionsplätze kämen dann auch zu ihrem Recht und könnten das bleiben, was sie sind. Denn wer würde verlangen, dass man in reinen Funktionsräumen (z.B. Hauswirtschaftsraum, Gästebad und Abstellkammer) unbedingt „wohnen“ müsste? Der lebendige Mittelpunkt wäre dann das Wohnzimmer (oder auch die Wohnküche, damit die Gastronomie auch den entsprechenden Platz fände).

Und wenn man im Bild bleibt und an eine heutige Wohnung denkt, würde das Wohnzimmer auch nicht mehr die „Gute Stube“ für den repräsentativen Sonntagsstaat sein, sondern der Mittelpunkt eines ungezwungenen Gemeinschaftslebens. Und denkt man diese Wohnung etwas weiter, würde aus den Bewohnern eine Wohngemeinschaft. Stadtraum wäre in diesem Verständnis so etwas wie eine gemeinsame Wohnung einer nicht kuratierten Stadt-WG und der Stadtplatz deren Mittelpunkt. Und wie bei jedem guten Zimmer sollte es groß genug und robust sein, damit man darin (fast) alles machen kann: möbliert, aber nicht vollgestellt; repräsentativ, aber nicht monumental; einladend und unverschlossen.

Dieses städtische Raumgefüge einer „lebendigen Wohnung“ müsste dabei nicht perfekt sein. Aber dennoch entstünde sie nicht zufällig, nicht durch Vernachlässigung und Unaufmerksamkeit eines „laisser faire“ sondern im bewussten Gestalten, mit Hingabe, vom Großen bis ins Detail. Und sie würde vom Zulassen, nicht von Regeln und Verboten profitieren. Und vielleicht erlebten wir dann das Erhabene und das Normale nebeneinander. Der „Stadtsalon“ wäre ein Mittelpunkt: als Raum für die Inszenierungen des Lebens, zur Ermöglichung städtischer Situationen.

Und konkret könnte man neben der architektonischen Gestaltung des Platzraums mit Gebäuden und Wegen dabei auch im ganz Kleinen anfangen: Wir könnten z.B. Blumen als Raumschmuck pflanzen und nicht als Verhinderung des Hinsetzens. Wir könnten Möbel aufstellen, die zum Verweilen einladen und nicht vergrämen sollen usw. Das wäre vielleicht ein Anfang. Und dann sollten wir als gestaltende Bürger auch Platz nehmen in unserer Stadt, unserer öffentlichen Wohnung, unserem Salon.

Autor:
Prof. Dr. Matthias Castorph lehrt an der Technischen Universi-tät Kaiserslautern „Stadtbaukunst und Entwerfen“ und forscht und publiziert u.a. zu Manualen der Stadtbaukunst, Theodor Fischer sowie der städtebaulichen Entwicklung Münchens und gibt dazu ausgewählte Schriften der Stadtbaukunst (z.B. von  Karl Henrici, Theodor Fischer und Cornelius Gurlitt) wieder neu im Franz Schiermeier Verlag (stadtatlas-muenchen.de) heraus. Gemeinsam mit Marco Goetz führt er die Goetz Castorph Ar-chitekten und Stadtplaner GmbH in München und plant und realisiert architektonische und städtebauliche Entwürfe (www.goetzcastorph.de).

 

Dieser Text stammt aus dem Online-Magazin STANDPUNKTE 04./05.2021 zum Themenschwerpunkt “Plätze – Passagen – Arkaden”.

 

Zum Weiterlesen: Cornelius Gurlitt: „Handbuch des Städtebaues“, Berlin 1920, neu herausgegeben von Matthias Castorph, München 2020, Franz Schiermeier Verlag, www.stadtatlas-muenchen.de

 

Bildquellen:

  • Ölgemälde von Adolf Menzel: Piazza d’Erbe in Verona: DGUENDEL, WIKIMEDIA COMMONS
  • Piazza d’Erbe in Verona (li.): Digitalisat Bibilothek der ETH Zürich
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