Offener Brief des ‚Jungen Forums‘ und des AK ‚Öffentliches Grün‘ an die Entscheidungsträger*innen der LH München in der Causa Golfplatz Thalkirchen, 09.03.2022:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Habenschaden,

sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dietl,

sehr geehrte Stadträt*innen,

in der tz vom 08.03.22 bestätigen die Entscheidungsträger*innen von Grünen/Rosa Liste und SPD/Volt, dass der Pachtvertrag der Landeshauptstadt mit dem Münchener Golf Club e.V. über die städtischen Flächen im Landschaftsschutzgebiet an der Isar am morgigen Donnerstag, 10.03.22 verlängert werden soll. „In Anbetracht der Flächenknappheit in unserer wachsenden Stadt legen wir Wert auf ein alternatives Konzept zur Nutzung für die Öffentlichkeit nach 2034.“, so die Fraktionsvorsitzende von Grünen/Rosa Liste, Anna Hanusch. Unserer Meinung nach kann man keine 12 weitere Jahre warten.

Wie kann es sein, dass die Stadt im Widerspruch zu ihren eigenen Stadtentwicklungskonzepten, wie dem STEP 2040, wertvolle Flächen weiterhin der Allgemeinheit vorenthält? Wie passt diese Entscheidung zur weiterhin rechtsverbindlichen Auflage, die Flächen der Allgemeinheit als Park zur Verfügung zu stellen? Lässt sich eine Nutzung der Flächen als Golfplatz mit der Gemeinwohlorientierung der Landeshauptstadt vereinbaren? Und welches Potenzial hätte ein Park für Alle direkt an der Isar?

Die wunderschöne Landschaft an der Isar inmitten der Landeshauptstadt trägt wohl maßgeblich zur einzigartigen Lebensqualität in München bei. Seit den 1950er Jahren jedoch wird die Allgemeinheit von einem Teil dieses Paradieses ausgeschlossen, weil rund 140.000 m² Wald und Wiesen direkt an der Isar, im Eigentum der Stadt, als Golfplatz genutzt werden. Den Pachtvertrag mit dem Münchener Golfclub, der südlich der Stadt in Straßlach einen weiteren großen Golfplatz betreibt, wurde seitdem immer wieder verlängert, zuletzt bis Ende 2024. Ein wasserrechtlicher Bescheid zum Bau des Isarwerks I und des Werkkanals aus dem Jahr 1907 sieht jedoch vor, „im Hinblick auf die Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten des Isartals und zum Zwecke der Nutzbarmachung der Anlagen für die Besucher des Isartals […] die schon im Stadtbesitz befindlichen Flächen […] als Park anzulegen und der öffentlichen Nutzung zu übergeben.“ Die Regierung von Oberbayern hat vergangenes Jahr bestätigt, dass die Auflage von 1907 weiter rechtsverbindlich ist. Nach § 2 Nr. 10 der Geschäftsordnung des Münchner Stadtrats sollte die Vollversammlung über dieses wichtige Thema entscheiden.

Wir appellieren an Sie, den Pachtvertrag mit dem Münchener Golf Club planmäßig zum 31.12.2024 auslaufen zu lassen und ihn nicht über die aktuelle Amtsperiode hinaus zu verlängern. Eine weitere Verlängerung des Pachtvertrages bis 2034 kommt einer Zementierung der aktuellen Situation gleich. Niemand kann absehen, ob die Entscheidungsträger*innen, die dann verantwortlich sind, den Vertrag wieder verlängern.

Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig Freiräume im Grünen in einer dicht besiedelten und wachsenden Stadt sind. Der Stadtbezirk 19 gehört laut dem aktuellen Demografiebericht zu den am stärksten wachsenden in der Stadt: bis 2040 sollen noch einmal 25.000 Menschen hinzukommen. Zwar plant die Stadt am ehemaligen Siemensgelände einen neuen Landschaftspark, direkt an der Isar werden große Flächen durch den Golfbetrieb jedoch unbenutzbar für die Allgemeinheit. Gerade Menschen, die beengt wohnen, die über keinen eigenen Garten verfügen, sind angewiesen auf naturnahe Freiflächen in der Stadt, und das nicht erst nach 2034. Eine weitere Nutzung als Golfplatz verstößt nicht nur gegen den eingangs genannten rechtsverbindlichen Bescheid, sie widerspricht auch der Gemeinwohlorientierung, der sich die Stadt offiziell verschrieben hat. Sie widerspricht dem Konzept „Freiraum M 2030“, sie widerspricht der im Entwurf für den Stadtentwicklungsplan 2040 angestrebten Vernetzung von Grünflächen mit Hilfe von Parkmeilen. „Grün- und Freiräume sind für die Lebensqualität und ein gutes Miteinander wichtig – vor allem in Zeiten von Krisen und Klimawandel“, so auch der STEP 2040. Den Golfspieler*innen stehen allein in München und der direkten Umgebung mindestens 25 weitere Golfplätze zur Verfügung, der Münchener Golfclub selbst betreibt nur wenige Kilometer weiter südlich noch eine weitere, deutlich größere Anlage.

Wir bitten Sie deshalb, die Flächen in Hinterbrühl im Sinne des Gemeinwohls der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und einen Park zu schaffen, der sowohl für Menschen ein Verweilen möglich macht als auch für die Natur wertvoll ist. Eine gute Grundlage dafür bieten die Planungen der Unteren Naturschutzbehörde aus dem Jahr 1992, welche es vorsehen, einen Teil der Flächen in ein Feuchtbiotop umzuwandeln, während ein anderer Teil der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Durch eine Nutzung als Park ließe sich also eine weitere ökologische Aufwertung mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung vereinbaren. Weniger platzintensive Sportarten, Gemeinschaftsbereiche und größere naturnahe Flächen könnten in Hinterbrühl einen neuen hochwertigen Freiraum für alle Münchner*innen entstehen lassen und ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Stadtentwicklungsziele der Landeshauptstadt werden. Die Stadtgesellschaft wird es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bäumler, Martin Fochler
für den AK ‚Öffentliches Grün‘

Bernhard Fischer, Johanna Megele, Sönke Mensing, Nina Müller, Maria Schlüter, Mirko Schütz
für das ‚Junge Forum‘

Gero Suhner, Michael Schneider
Programmausschuss-Vorsitzende

 

Bildquellen:

  • Verweilverbot Golfplatz Thalkirchen: Münchner Forum
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