23.06.2025: Der Arbeitskreis ‚Isar‘ hat einen Einwand zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplans mit Grünordnung Nummer 2147, Teiländerung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nummer 1926 a eingereicht.
Einwand:
Die öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplans im Planungsreferat ist mangelhaft. Deshalb bitten wir, diese Auslegung zu wiederholen und anschaulich den Bürgern mit fachkundiger Erläuterung und mit einem Modell zu präsentieren.
Begründung:
Die öffentliche Auslegung eines solch komplizierten und als entscheidende Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung Münchens bedeutsamen Bebauungsplans bedarf erheblicher Sorgfalt, um die Bürger zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen zu lassen. Die Präsentation muss in diesem Fall über das Allernötigste hinausgehen und auch solchen interessierten Bürgern, die keine Spezialisten in planungsrechtlichen Fragen sind, aber sich Gedanken oder auch Sorgen um die Stadt machen, die Möglichkeit einer angemessenen und verständlichen Beteiligung zu gewähren.
Neben dem reinen Bebauungsplan, der letztlich nur die formale Rechtsetzung eines vorausgegangenen städtebaulichen Entwurfs darstellt, muss ein Modell oder mindestens eine isometrische Plandarstellung (evtl. auch per Monitor) präsentiert werden, um das gesamte Vorhaben in seinen Dimensionen zu verdeutlichen. Außerdem bedarf es einer fachkundigen Begleitung (z.B. durch Beschäftigte des Planungsreferates), welche überhaupt nicht vorhanden ist. Es geht auch darum, Hilfestellung und Übersicht bei der Fülle an Gutachten in den beigelegten Aktenordnern zu ermöglichen, die kaum jemand vollständig durcharbeiten kann.
Der Auslegungsraum mit seiner schlechten Auffindbarkeit, abweisenden Atmosphäre und völlig unzureichenden Beleuchtung stellt fast schon eine Zumutung dar. Das Deckenlicht war z.B. am 18.06. gar nicht vollständig eingeschaltet und die Beleuchtungen der Vitrinen sind völlig außer Betrieb. Es erweckt den Eindruck, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit nur als beiläufige Nebensächlichkeit betrachtet wird. Die Art der Präsentation ist einer Institution der Landeshauptstadt München insgesamt unwürdig. Deshalb wird die Forderung nach einer qualifizierten Wiederholung der öffentlichen Auslegung erhoben, damit eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, die ihren Namen verdient.
Das PDF der Stellungnahme finden Sie hier.
Dieses Schreiben gibt die Meinung des Arbeitskreises wieder, der sie fachlich erarbeitet hat und muss sich nicht mit der Meinung anderer Arbeitskreise, Projektgruppen und Gremien des Münchner Forums e.V. decken.