Helfen Sie mit:
Die Arkaden der Alten Akademie in der Neuhauser Straße sind unantastbar.
Der öffentliche Raum der Fußgängerzone ist unantastbar.
Die Arkaden der Alten Akademie müssen vor „zeitgerechter“ Begehrlichkeit gerettet werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit Ihrer Einwendung können Sie mithelfen, die Arkaden zu bewahren!
Wichtig ist auch, dass alle Persönlichkeiten und Institutionen, die sich bislang gegen die Planungen „Umnutzung der Alten Akademie“ ausgesprochen und sich schriftlich in Briefen an die Stadtspitze, Mitglieder des Stadtrats, an die Münchner Zeitungen gewandt haben, ihre Argumente in welcher Form auch immer (Kopien der Briefe, Zeitungsausschnitte usw.) innerhalb der Äußerungsfrist dem Planungsreferat zuleiten. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat im Rahmen des Abwägungsprozesses getroffen.
Eine Muster-Einwendung, die das Münchner Forum erarbeitet hat, können Sie hier herunterladen und ggf. durch eigene Argumente ergänzen.
Je deutlicher das Votum für die Erhaltung der Arkaden eingebracht wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Begehrlichkeiten des Investors und den berechtigten Ansprüchen der Bürgerschaft auf ungeschmälerte Erhaltung des öffentlichen Raums.
Mit Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2018 hat die Stadtratsmehrheit von CSU und SPD die Eckdaten für den Bebauungsplan Nr. 1975 a entscheidend zu Gunsten des Investors geändert.
Das Bebauungsplanverfahren für die Alte Akademie an der Neuhauser Straße wird nach dem Willen der Stadtratsmehrheit von CSU und SPD auf der Grundlage durchgeführt, dass die Arkaden, also der öffentliche Raum, zu Gunsten von Ladenflächen ganz erheblich reduziert werden. Die Arkaden der Alten Akademie sind derzeit mit einer Gesamtfläche von 600 qm als öffentlicher Straßenraum gewidmet und unverzichtbarer Bestandteil der Fußgängerzone. Die Arkaden der Alten Akademie sind derzeit mit einer Gesamtfläche von 600 qm durch den rechtsverbindlichen Baulinienplan Nr. 4571 aus dem Jahr 1954 planungsrechtlich zu Gunsten der öffentlichen Nutzung des staatlichen Grundstücks der Alten Akademie gesichert. Nach dem Willen der Stadtratsmehrheit von CSU und SPD soll die Arkadenfläche als Teil der Fußgängerzone um 400 qm reduziert und die Verkaufsfläche des Investors um exakt diese Fläche erweitert werden. Die vom Stadtrat am 21. Februar 2018 beschlossenen Eckdaten sehen im Ergebnis vor:
- die völlige Schließung der Arkaden im sog. Kopfbau;
- die Reduzierung der Arkaden entlang der Neuhauser Straße im Bereich des Hettlagebaus auf ein Maß von „4,00 m +“;
- die völlige Schließung der Arkaden an der Kapellenstraße.
Umfangreiche Informationen finden Sie unter: https://muenchner-forum.de/mitmachen/arbeitskreise/innenstadt/#tab-alte-akademie
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Raum 071 (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18.00 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion Mitte, Tal 31 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
- bei der Stadtbibliothek Am Gasteig, Rosenheimer Straße 5 (Montag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 11 bis 16 Uhr).
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind darüber hinaus während der Auslegungsfrist ins Netz gestellt unter www.muenchen.de/auslegung (dort „Bauleitplanung Alte Akademie“).
Öffentliche Erörterung: Die öffentliche Erörterung des Entwurfs findet statt am Mittwoch, 11. Juli 2018, 19.00 Uhr im Stadtmuseum, St. Jakobs-Platz 1. Alle an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen sind aufgerufen, diesen Termin wahrzunehmen.
Stellungnahmen und Einwendungen: Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Planung sind während der Frist, also vom Mittwoch, 3. Juli bis Freitag, 3. August 2018, beim Planungsreferat, Blumenstraße 28 b, 80331 München schriftlich einzureichen. Auch der Einwurf in den offiziellen Nachtbriefkasten Rathaus, Marienplatz, Eingang beim Fischbrunnen, am Freitag, 3. August 2018, vor 24.00 Uhr, wahrt die Frist. Einwendungen können auch von Personen erhoben werden, die in München weder ihren ersten noch zweiten Wohnsitz haben. Eine Muster-Einwendung, die das Münchner Forum erarbeitet hat, können Sie hier herunterladen und ggf. durch eigene Argumente ergänzen.
Bildquellen:
- 20180619_174404: F. Schiermeier