Rückblick und Ausblick des Arbeitskreises Öffentliches Grün im Münchner Forum

| Klaus Bäumler |

Im Mai 2013 konstituierte sich der Arbeitskreis „Öffentliches Grün“ unter Leitung von Klaus Bäumler im Münchner Forum, vom Programmausschuss in seiner Jahressitzung am 12. März 2013 ins Leben gerufen. Zielsetzung war es von Anfang an, das Bewusstsein für den hohen Stellenwert des Urbanen Grüns und insbesondere des Öffentlichen Grüns bei der Bürgerschaft, den Stadträten sowie der städtischen und staatlichen Administration zu schärfen.

Jahresausstellung Nachhaltige Stadt

Michael Hardi, neu installierter Leiter der Abteilung Stadtplanung im Planungsreferat, konstatiert unter dem Aspekt „München der Zukunft“ (vgl. SZ v. 11.12.2020): „In der Pandemie haben wir gemerkt, dass der Freiraum höheren Stellenwert bekommt als bisher.“ Dem entspricht folgerichtig die Thematik der traditionellen Jahresausstellung 2021 des Planungsreferats in der Rathausgalerie. Sie steht unter dem Arbeitstitel „Die nachhaltige Stadt“. Zentrales Thema sind der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Erhalt und die Entwicklung von Freiräumen.

Dokumentation Urbanes Grün

Als konstruktiv-bürgerschaftlicher Beitrag des Münchner Forums / Arbeitskreis Öffentliches Grün zur Jahresausstellung 2021 ist die Dokumentation von Artikeln und Aktivitäten zum Urbanen Grün und weiteren „nachhaltigen“ Themen zu verstehen, die in den Standpunkten des Münchner Forums publiziert wurden  (s. Archiv auf der Website https://muenchner-forum.de/standpunkte/archiv/ ).

Diese Dokumentation deckt den Zeitraum von 2011 bis 2020 ab und ist aufrufbar über die Internetseite des Münchner Forums: https://muenchner-forum.de/2020/uebersicht-von-beitraegen-und-dokumenten-des-ak-oeffentliches-gruen-zum-urbanen-gruen-und-zur-nachhaltigen-stadtentwicklung/ .

Auch die Protokolle des Arbeitskreises Öffentliches Grün für den Zeitraum von 2013 bis 2018, zusammengestellt von Klaus Bäumler und Martin Fochler, Co-Leiter des AK Öffentliches Grün seit 2018, sind als Broschüre in Printversion (63 S.) über die Geschäftsstelle des Münchner Forums erhältlich. Die Abrufbarkeit als Digitalisat ist in Vorbereitung.

Freiraumkonzept München 2030

Aus den Vorgaben des vom Stadtrat in der Amts-periode 2014 bis 2020 beschlossenen „Freiraumkonzepts München 2030“ könnte ein effizientes Instrument entwickelt werden, das nachhaltigen Schutz und Aufwertung des Urbanen Grüns ermöglicht. In die Pflicht zu nehmen sind hier insbesondere die städtischen Referate und Beteiligungsgesellschaften, die auf die Leitlinien und Ziele des „Freiraumkonzepts München 2030“ im Rahmen des kommunalen Grundstücksmanagements eingeschworen werden müssen. Denn öffentliches Grün erfüllt eine bedeutende soziale Funktion in der Gesamtstadt. Mit Blick auf den sozialen Ausgleich ist es wichtig, Öffentliches Grün für alle Menschen als unverzichtbaren Beitrag zur Lebensqualität  bereitzuhalten.

In der Münchner Presse nehmen die aktuelle Verdichtungsdiskussion und der oft beschworene Druck, Wohnbauflächen zu generieren, breiten Raum ein. Begehrliche Blicke richten sich von allen Seiten auf Grundstücke, die einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten. Bürgerschaftlicher Widerstand wird vielfach als banales und gering einzuschätzendes „Partikularinteresse“ gewertet. Dabei wird verkannt, dass das spezifische lokal-nachbarschaftliche Engagement gerade für die Realisierung der übergeordneten Ziele einer „nachhaltigen Stadt“ unverzichtbar ist.

Bürger-Werkstatt

Der Arbeitskreis Öffentliches Grün versteht sich als „Bürger-Werkstatt“ mit dem Ziel, ein Netzwerk zu schaffen, das die bürgerschaftlichen Kräfte zur Erhaltung des Urbanen Grüns in München auf breiter Basis bündelt und sowohl „Grundlagen-Wissen“ als auch das erforderliche „Handlungs-Wissen“ vermittelt. Ertragreich in diesem Sinne waren die gemeinsamen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Jubiläum „175 Jahre Flaucherpark und Stadtgärtnerei“ im Jahr 2014. Schwerpunkt der AK-Aktivitäten in den Jahren 2015/2016 war das intensive, letztlich erfolgreiche Ringen gegen den Bau des Konzertsaals im Finanzgarten.

Erfreulich war und ist die Kooperation mit bewährten Partnern, wie dem Bund Naturschutz Kreisgruppe München, Green City e.V., Urbanes Wohnen e.V., DGGL Südbayern und der Sendlinger Kulturschmiede. Wichtig war und ist es, die örtlichen Bezirksausschüsse mit ihrer Ortskenntnis und ihrem politischen Potential einzubinden und in gemeinsamen Aktionen nach außen gerichtete Aktionsplattformen zu schaffen.

Nachschlagewerk Urbanes Grün fehlt

Wenn auch heute die Sensibilität von Bürgern, Planern, Administration und Politik für grüne Freiräume zunimmt, sind dennoch Wachsamkeit und Engagement angesagt. Allianzen und Netzwerke sind unverzichtbar, um eine disziplin-übergreifende Phalanx zur Abwehr von Eingriffen in das Urbane Grün aufzubauen.

Eine fundierte Kenntnis der faktenreichen und vielschichtigen Historie des Urbanen Grüns in der jeweiligen Situation ist essentiell, um „Unglücksfälle“ im Umgang mit Urbanem Grün bereits im Ansatz zu vermeiden und Begehrlichkeiten im frühen Stadium zu unterdrücken. Bis heute fehlt in München eine umfassende Gesamtdarstellung des Urbanen Grüns und ein leicht zugängliches Nachschlagewerk, aus dem die wichtigsten Daten und Parameter der einzelnen öffentlichen Grünanlagen zu entnehmen sind. Ein solches interdisziplinäres Nachschlagewerk ist als „Handwerkszeug“ für die Alltagsarbeit von Bürgerschaft und Verwaltung unentbehrlich. Dabei geht es nicht um eine bloße Beschreibung des Ist-Zustands und der historischen Entwicklung, vielmehr müssen politisch-administrative und juristische Parameter in gesamter Bandbreite ermittelt und vermittelt werden. Mit der vom AK Öffentliches Grün initiier-ten Publikation „Historisches Grün in München. Altstadt und Umgebung“ hat das Planungsreferat einen ersten Meilenstein gesetzt.

Erfolgreiche bürgerschaftliche Strategien zur Verteidigung des Urbanen Grüns setzen gründliche Analysen und die Durchdringung der jeweiligen Situation voraus. Exakte historische Recherchen – nicht nur hinsichtlich der administrativen Rahmenbedingungen, sondern auch der privatrechtlichen Rechtsverhältnisse – sind unverzichtbar. Denn diese sehr zeitaufwendigen „Grabungen“ vermitteln oft verblüffende Erkenntnisse, die mit Gewinn bei der Durchsetzung von Schutz- und Abwehrstrategien eingesetzt werden können.

In zahlreichen Fällen hat sich gezeigt, dass städtische und staatliche Grundstücke mit rechtlichen Beschränkungen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Art belastet sind. Auch wenn diese Beschränkungen von vielfältigen Schichten des bewussten oder unbewussten Vergessens überlagert sind, sind diese auch heute noch rechtsverbindlich.

Überschneidung administrativer Zuständigkeiten

Erschwert werden bürgerschaftliche Abwehraktionen durch die besondere Komplexität der Materie, die aus den sich vielfach überschneidenden Zuständigkeiten der städtischen Referate für das Urbane Grün in der Stadtverwaltung resultiert:

  • Kommunalreferat für Grundstücksfragen
  • Baureferat für Grünanlagen und Straßenbegleitgrün
  • Planungsreferat für Grünplanung, Landschafts- und Naturschutz und Gartendenkmäler
  • Schulreferat für Sportanlagen
  • Referat für Gesundheit und Umwelt für Biodiversität, Luft- und Wasserreinhaltung
  • Kreisverwaltungsreferat für Veranstaltungen in Grünanlagen
  • Referat für Arbeit und Wirtschaft z.B. für die Theresienwiese
  • Stadtwerke München für Teilbereiche des Öffentlichen Grüns an der Isar, am Werkkanal und Großen Stadtbach.

Zu schwer zu durchschauenden Überlagerungen kommt es mit diversen Institutionen des Freistaats Bayern. Die Zuständigkeit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist klar erkennbar geregelt. Wenig bekannt ist, dass die Stadt München durch Verträge mit dem Freistaat Bayern Pflege und Unterhalt staatlicher Grünanlagen übernommen hat, etwa des Alten Botanischen Gartens, des Leopoldparks, der Grünanlagen am Königsplatz sowie des Maßmannparks.

Work @ progress

Pandemiebedingt konnten im Jahr 2020 keine Treffen des AK Öffentliches Grün durchgeführt werden. Die programmatische Grundsatzarbeit des AK Öffentliches Grün und die Weiterverfolgung bisheriger Projekte ist jedoch nicht unterbrochen. Die stadtpolitische Koalitionsvereinbarung für die Amtszeit 2020-2026 und deren Aussagen zum Urbanen Grün wird zu Beginn des Jahres 2021 intensiv vom AK beraten.

Themen der Grundsatzarbeit sind u.a.

  • Digitalisierung des Grünanlagenverzeichnisses
  • Namensgebung für öffentliche Grünanlagen
  • Abgrenzung Straßenbegleitgrün / Öffentliche Grünanlage
  • Baumkataster
  • Transparenz von Parkpflegewerken
  • Umgang mit Gartendenkmälern

 

Autor:
Klaus Bäumler ist 2. Vorsitzender des Programmausschusses des Münchner Forums, dort Leiter des Arbeitskreises „Öffentliches Grün“ und Richter (rtd.) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

 

Dieser Text stammt aus dem Online-Magazin STANDPUNKTE 12.2020/01.2021 zum Themenschwerpunkt “München und sein Urbanes Grün”.

 

Folgende Einzelprojekte sind u.a. in Bearbeitung:

Aufwertung von Öffentlichem Grün:

Großer Grünwaldpark, Fusion Südpark – Sendlinger Wald, Königsplatz, Maximiliansplatz / Effnerpark, Herzog-Wilhelm-Anlage, Schmederer-Park (Kronepark), Finanzgarten, Marstallplatz

Umgang mit öffentlichem Grün:

Unnützwiese, Adam-Berg-Straße, Parkgarage Tierpark, Alter Botanischer Garten (Fan-Meeting-Point), Maximiliansanlagen / Maxwerk, Schwindinsel

Rückgewinnung von öffentlichem Grün:

Wiederherstellung des Hinterbrühler Parks, Auflassung des Golfplatzes 2024, keine Verlängerung des Pachtvertrags, Einbeziehung in den Natur- und Landschaftsraum des FFH-Gebiets Oberes Isartal

Freihaltung von Frischluftschneisen:

Landschaftspark Süd-West, keine Bebauung der Baumschule Siemens-Allee Solln, keine Bebauung der „Erdbeerwiesen“ Hachinger Tal, Frischluftschneise

 

Bildquellen:

  • Öffentliches Grün: Flo Sorg, Wikimedia Commons
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