Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Arbeitskreis
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In München herrscht Not an bezahlbarem Wohnraum, der die Stadt mit der Ausweisung von neuen Siedlungsgebieten in Stadtrandgebieten begegnen will. Die geplanten Entwicklungsmaßnahmen werden diese derzeit u.a. landwirtschaftlich genutzten Gebiete erheblich verändern, was viele Konfliktpotentiale birgt.
Der Gesetzgeber bietet im Baugesetzbuch mit der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ (kurz SEM, §§ 165 ff. BauGB) ein Instrumentarium, um solch umfassende Maßnahmen zum Wohl der Allgemeinheit möglichst im Konsens mit der Bevölkerung vor Ort durchzuführen.
Um die Entwicklung an den Stadträndern erfolgreich für alle umsetzen zu können, muss nicht nur ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden werden, sondern auch Konzepte und Strategien für einen regionalen öffentlichen Nahverkehr und die notwendige Infrastruktur (zum Beispiel Straßen und Plätze, Kindertagesstätten, Schulen, Grünflächen) erarbeitet werden. Im Arbeitskreis sammeln und diskutieren wir SEM-Erfahrungen aus anderen Kommunen und Städten. Unser Ziel ist, daraus für die Entwicklungen in München Schlüsse zu ziehen und zu lernen.
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