Man möchte glauben, es handle sich um eine Übereinkunft, bei der die dafür geltenden Gesetze und Vorschriften von den Regierungen demokratisch verfasster Staaten festgelegt werden. Dies träfe jedoch bestenfalls nur für die Gründungs-Phase zu, um das Gesetz überhaupt durchzubringen. Durch CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen [Canada – EU Trade Agreement]) und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, dt. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft bzw. Transatlantisches Freihandelsabkommen) in den jüngst bekannt gewordenen Fassungen soll diese Selbstverständlichkeit jedoch im weiteren Verlauf aus der parlamentarischen Zuständigkeit gänzlich herausgelöst werden und in die Hände von privaten Investoren übergehen. Diese sind von den Regierungen völlig unabhängig, können Gesetze, beliebige Normen und Vorschriften erlassen und im Streitfall sogar geheim tagende, private Gerichte berufen. Deren Urteile müssten dann die nach dem Grundgesetz eigentlich zuständigen demokratisch gewählten Regierungen entweder widerpruchslos umsetzen, oder Entschädigungen wegen „Handelsbeschränkung“ bzw. „entgangenem Gewinn“ oder „Diskriminierung“ in beliebiger, von diesen privaten Gerichten spekulativ festgesetzer Höhe und Dauer akzeptieren.
Ein solcher Angriff auf die Verfassung demokratisch gewählter Staaten ist in Deutschland nach inzwischen fünf Rechtsgutachten und einer Stellungnahme des Richterbundes verfassungswidrig und daher mit dem Grundgesetz von 1949 unvereinbar. Danach sind außerparlamentarische Institutionen mit gesetzgebenden Funktionen als Nebenregierung (nach Art der „Ermächtigungsgesetze“ in der Nazizeit) unzulässig.
Auch sollte es die Selbstachtung unserer Abgeordneten gebieten, solche Selbstentmündigungen zurückzuweisen. Es ist eine nicht akzeptable Demütigung, wenn private Gerichte bestimmen, ob überhaupt und wenn, wie viele demokratisch gewählte Parlamentarier unter welchen entwürdigenden Bedingungen begrenzten Einblick in geheime Unterlagen erhalten, die sie dennoch verantwortlich beschließen müssten! Nur ein Idiot unterschreibt Verträge, deren Kleingedrucktes darauf hinausläuft, dass er künftig gar nicht mehr Verhandlungspartner ist, weil andere das – für ihn dann allerdings verbindlich – besorgen.
Hier sollen Investoren für ihre Investitionen freie Hand bekommen, um – gemäß dem wirtschaftlichen Optimumprinzip – mit minimalem Aufwand maximale Gewinne zu erzielen. Der Aufwand orientiert sich dabei an den international festgelegten Mindest-Normen, also an den untersten Grenzen, und das politische Zugeständnis, vorhandene höhere Standards einzuhalten, ist bereits eine taktische Ausnahmegenehmigung, um den Vertrag überhaupt durchzubringen. Dann aber wird es ernst:
Jede Verbesserung der Standards, z.B. im Umweltschutz oder Verbote von Schadstoffen usw., verursacht Umstellungskosten, Einschränkungen oder gar die Aufgabe der Produktion (Beispiele sind u.a. Kernkraftwerke oder das Pflanzenschutzmittel Glyphosat etc.). Dafür müssen und sollen die Produzenten je nach den Umständen einen Ausgleich erhalten, der mit dem Gesetzgeber ausgehandelt wird. Im Streitfall entscheiden dies in einem demokratischen Staat neutrale Gerichte. Ein gerechtfertigter Investorenschutz stand dabei auch ohne Freihandelsgesetz nie infrage.
Mit CETA und TTIP würden aber künftig private Gerichte darüber entscheiden, und zwar zwingend anstelle des eigentlich dafür zuständigen parlamentarischen Gesetzgebers!
Was diese angeblich „neutralen“ privaten Schiedsgerichte betrifft, so ist es bereits erhellend sich vorzustellen, dass unsere Abgeordneten in einem Streitfall einem von der Gegenpartei ausgewählten und bezahlten Richter oder Rechtsanwalt ein Urteil zutrauen müssten, das ihren privaten Auftraggebern nicht passt.
Im Internet kursieren bereits Meldungen, dass in den USA ein neuer Berufsstand von höchstqualifizierten Rechtsanwälten in den Startlöchern sitzt, um nach Ratifizierung der Handelsverträge sofort Klagen in Milliardenhöhe gegen die Bundesrepublik zu erheben.
Nur ein Beispiel: Es gibt ein amerikanisches Delfinschutz-Label als Werbung für schonendere, aber freiwillige Fangmethoden (kein Fangverbot!), weil unnötig viele Delfine beim Thunfischfang als Beifang getötet werden. Mexiko hat vor der Welthandelsorganisation WTO gegen dieses Delfinschutz-Label geklagt und gewonnen, weil dies ein „Handelshemmnis“ für die mexikanischen Thunfischer sei. Nach dieser absurden Logik wären künftig auch Massentierhaltung, Flächenrodungen usw. kaum mehr einzuschränken, Natur- und Pflanzenschutz dagegen ein Investitionshemmnis, um nur einige Beispiele anzuführen. Demnach wären auch die in Deutschland üblichen Hinweise (Label) auf die ökologisch angebauten oder produzierten Produkte ein Handelshemmnis für die traditionelle Wirtschaft. So unglaublich es ist – eine Interessengruppe, die ihre Gesetze selber formulieren darf, könnte das durchsetzen. Es zählte nur, wer intern die stärkere Lobby hat.
Bei aller Sympathie für internationale Handelsverträge – die bislang vorliegende Version bestätigt den wahren Charakter dieses Vorhabens, nämlich den Übertölpelungsversuch durch Einsetzung einer von Interessengruppen beeinflußbaren weil bezahlten außerparlamentarischen Nebenregierung anstelle der zur Neutralität verpflichteten, demokratisch legitimierten Gerichtsbarkeit. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier unerläßlich.
Die in den bislang bekannt gewordenen Verträgen getroffenen Festlegungen wären umfassend auf fast alle Bereiche anwendbar bzw. gegebenenfalls beliebig erweiterbar, weil – wie ausgeführt – die Lobby nach der Ratifizierung ihre Gesetze selbst formulieren dürfte und die Regierungen sie dann widerspruchslos akzeptieren müssten. Das erklärt die Geheimnistuerei und die ansonsten weder sachlich begründbare noch sinnvolle, aber gefährlich grundgesetzwidrige Forderung nach privater Gerichtsbarkeit.
So könnten beispielsweise auch Beiträge oder Kritiken in den Medien als geschäftsschädigend und/oder diskriminierend interpretiert und Widerruf erzwungen werden oder im Weigerungsfall unbezahlbare Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Da wird es sich jedermann überlegen, ob er sich noch traut, überhaupt eine Meinung zu haben. Nicht anders erginge es den Beiträgen in den Monatsheften des Münchner Diskussionsforums, denen man, je nach Interessengruppe, geschäftsschädigende Tendenzen oder Handelshemmnisse, wenn nicht gar Diskriminierung unterstellen könnte. Man sieht, es geht um weit mehr, als um einen Handelsvertrag – es geht um den Versuch einer letztlich weltweiten Versklavung der Gesellschaft – nur die weiß es offenbar noch nicht.
Da helfen alle Beschwichtigungsversuche und raffinierte Verklausulierungen nichts, denn im Konfliktfall gelten nicht die dann „nicht mehr erinnerlichen“ Beschwichtigungen, sondern nur die real beschlossenen Gesetzes-Texte.
Karl Klühspies
[alert color=“blue“ icon=“info“]Karl Klühspies ist Architekt, Stadt- und Verkehrsplaner und Mitbegründer des Münchner Forums. Er ist Autor des im vergangenen Dezember im Franz-Schiermeier-Verlag erschienenen Buches „München – nicht wie geplant“, herausgegeben vom Münchner Forum.[/alert]
In der Sendung „Die Anstalt“ vom 24. Mai 2016 wurde geradezu lehrstundenhaft über TTIP und CETA aufgeklärt.
Derzeit wird von einer Reihe von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Dieser Text ist auch in der Juni-Ausgabe der Standpunkte erschienen.