Eines der wirksamsten Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind die sog. Regionalen Grünzüge. Ein Regionaler Grünzug besteht aus zusammenhängenden Freiräumen. Diese dienen, insbesondere in den Verdichtungsräumen, zur Gliederung der Siedlungsräume und zur Beeinflussung ihrer Ausbreitungsrichtungen, der Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen sowie – last but not least – der Verbesserung des lokalen Klimas und der Sicherung eines ausreichenden Luft- und Temperaturaustausches. In ihnen sollen alle Planungen und Maßnahmen unterbleiben, die die jeweiligen Funktionen des Grünzugs beeinträchtigen. Regionale Grünzüge wurden nicht nur außerhalb Münchens ausgewiesen, sondern ragen fingerartig in das Stadtgebiet hinein oder durchziehen es wie etwa entlang des Isartals. Im Falle Münchens kommt den Regionalen Grünzügen besondere Bedeutung bei der Freihaltung von Schutzzonen für den klimatischen Luftaustausch zu, um etwa die Überhitzung von Stadtteilen zu vermeiden (Klimafunktionen). Die Stadt München hat die Regionalen Grünzüge der Regionalplanung in ihren Flächennutzungsplan (FNP) parzellenscharf übernommen und mit einer eigenständigen Funktionsmarkierung belegt, mit der „übergeordnete Grünbezüge“ gekennzeichnet werden. Genug planerischer Schutz für ausgewiesene Grünflächen, könnte man meinen. Doch freie Grünflächen wecken Begehrlichkeiten, vor allem wenn Bauflächen Mangelware sind. Da könnte man über ein Anknabbern von Grünflächen doch vielleicht mal hinwegsehen.
Fall 1: München-Solln
Darf man zur Unterbringung von jungen Flüchtlingen einen Regionalen Grünzug annagen? Fingerartig greift der regionale Grünzug, der die großen zusammenhängenden Forstgebiete südlich von München planerisch schützt, von Süden in das Stadtgebiet hinein, schiebt sich zwischen die Stadtteile Solln und Forstenried.

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück im Außenbereich ragt in den regionalen Grünzug | Foto: Detlev Sträter
Der Münchner Flächennutzungsplan weist dieses Areal zusätzlich als „übergeordneten Grünbezug“ aus, der sich etwa dem Verlauf der Drygalski-Allee folgend bis in den Südpark (Sendlinger Park) und weiter ins Stadtgebiet fortsetzt. An der Herterichstraße, die den regionalen Grünzug zwischen Solln und Forstenried quert, besitzt die Stadt München am westlichen Rand des Grünzugs zwei Grundstücke, die sie vor Jahren aus privater Hand vererbt bekommen hat – wie man hört mit der Maßgabe, diese nicht weiter zu bebauen. Auf dem straßenseitigen Grundstück steht ein älteres zweigeschossiges Gebäude, in dem die AWO aktuell zehn unbegleitete jugendliche Flüchtlinge betreut; das rückwärtige Grundstück ist unbebaut. Das vordere Grundstück ist im Flächennutzungsplan (FNP) wie seine Nachbargrundstücke als WR (Reines Wohngebiet), das rückwärtige Grundstück als Teil der größeren Allgemeinen Grünfläche (AG) ausgewiesen, in die es keilförmig hineinragt (s. Foto). Nun besteht unzweifelhaft Bedarf an Flüchtlingsunterkünften in München, speziell für unbegleitete Jugendliche. Die AWO hat deshalb beantragt, einen Komplex aus zweigeschossigen Gebäuden und Pavillons errichten zu dürfen, der sich über beide Grundstücke erstreckt, um hier knapp 50 Jugendliche angemessen und längerfristig unterzubringen; zunächst war von einer deutlich größeren Zahl die Rede. Die AWO sieht einen Nutzungshorizont von rund 30 Jahren. Im Bezirksausschuss herrscht Uneinigkeit. Verkehrte Welt: SPD und Grüne im BA 19 sind für den Bau der Flüchtlingsunterkunft, allen planerischen Vorgaben zum Trotz. Sie halten den Eingriff in den regionalen Grünzug für vertretbar. Die CSU-Fraktion im BA hingegen möchte den Anfängen wehren, den regionalen Grünzug anzutasten, und führt u.a. die wichtige Rolle der Frischluftschneise an, die der Grünzug für weite Teile der südwestlichen Stadt habe. Ein Einknicken zugunsten des Bauens im Grünzug könnte Signalwirkung für viele Grundstückseigentümer in und an den Rändern der Grünzüge haben, ebenfalls Baurecht zu beantragen. – Die Lokalbaukommission, die Baugenehmigungsbehörde im Planungsreferat, zeigt sich geneigt, das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu bewerten – obgleich eines der Grundstücke als im Aussenbereich (§ 35 BauGB) liegend einzustufen und als „Allgemeine Grünfläche“, als Teil des „Regionalen Grünzugs“ und als Teil des „übergeordneten Grünbezugs“ gewidmet ist. Ob ein Kompromißvorschlag, die vorgesehenen Baukörper allein auf dem südlichen WR-Grundstück unterzubringen, Überzeugungskraft hat, muss sich erst noch zeigen.

Im Vordergrund das Grundstück im Grünzug, im Hintergrund das bebaute Grundstück (WR) | Foto: Detlev Sträter
Fall 2: München-Bogenhausen
Im Münchner Osten, im Stadtteil Bogenhausen, erstreckt sich ein Grünzug zwischen dem Denninger Anger im Westen und dem Zamilapark im Osten, auf dem Kleingärten, Sport- und Parkanlagen, Äcker, Baumschulen und andere Freiflächenfunktionen liegen. Planerisch ist dieser Grünzug nach Darstellung im Flächennutzungsplan Teil eines „übergeordneten Grünbezugs“, der im Westen bis zur Isar und darüber hinweg reicht, nach Osten und verschwenkt nach Süden sich mit anderen Grünverbindungen vernetzt.

Auszug aus Flächennutzungsplan München: Standort Deutsche Plasser GmbH an der Friedrich-Eckart-Straße in Bogenhausen (siehe Markierung) | Abbildung: LHM
Inmitten dieses langgestreckten Grünzugs hat die Deutsche Plasser Baumaschinen GmbH ihren Firmensitz, die als Auslandsniederlassung der österreichischen Firma Plasser & Theurer fungiert. Diese stellt Maschinen für den Neubau und die Instandhaltung von Eisenbahntrassen her, ist inzwischen darin Weltmarktführerin. In den 1960er Jahren pachtete Plasser & Theurer Gebäude der Konservenfabrik Friedrich Eckart, nach deren Gründer auch die Straße benannt ist, an dem der Komplex liegt. Die Konservenfabrik war Jahrzehnte zuvor, im Jahre 1910, an diesem Standort auf dem Gelände einer ehemaligen Ziegelei entstanden. Nach und nach pachtete Plasser von der niedergehenden Konservenfabrik das gesamte Gebäudeareal und errichtete weitere Bauten für Verwaltung, Werkstätten und Lager, in denen heute mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt sind. Nun hat sich ein Konflikt zugespitzt, weil die Deutsche Plasser GmbH an diesem Standort mitten im Grünzug weitere Ausbaumaßnahmen beabsichtigt. Im Zuge dessen will sie den Gebäudeverhau neu ordnen und wird damit faktisch das Gelände weiter versiegeln (s. Auszug FNP) . Das Planungsreferat widerspricht vehement. Es will den Grünzug von funktionsfremder gewerblicher und anderer Bebauung durchgängig freihalten. Ob die bestehenden Gebäude überhaupt Bestandschutz haben, sei zweifelhaft; dieser könne mit der Konservenfabrik Friedrich Eckart untergegangen sein. Die Stadt drängt seit Jahren auf den Umzug der Deutschen Plasser GmbH und hat Alternativstandorte in Daglfing und Langwied angeboten. Doch das Unternehmen beharrt auf seiner Standortnähe zum Flughafen MUC II, und es fehlten ihm die Mittel für den Umzug an einen anderen Standort. Dabei hat die Stadt bereits im Jahre 2004 mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart, dass das Nutzungsrecht am heutigen Standort nur noch befristet gilt. Damals stellte man fest, dass ein Großteil der Firmengebäude Schwarzbauten waren, die nur deshalb nachträglich genehmigt wurden, wenn die Firma innerhalb einer Frist von maximal 25 Jahren einen Alternativstandort bezogen haben werde, um die Gebäude im Grünzug dann abreißen zu können. Daran mag sich die Deutsche Plasser nicht mehr recht erinnern und glaubt, die Stadt mit ihrer Drohung, bei Verweigerung ihrer Ausbaupläne mit ihren 100 Mitarbeitern der Stadt München den Rücken kehren zu wollen, unter Druck setzen zu können. Beeindruckt hat sie damit weder das Planungsreferat noch den Bezirksausschuss Bogenhausen (BA 13). Womöglich aber den Planungsausschuss des Münchner Stadtrats. Der hat zwar Anfang Juni 2016 es abgelehnt, sich mit dem von der Deutschen Plasser GmbH eingereichten Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (§ 12 BauGB) für ihr Firmengelände zu befassen. Als Begründung wurde aber nicht auf die Grünplanungsziele der Stadt und den geltenden Flächennutzungsplan verwiesen, sondern stattdessen in Aussicht gestellt, das von der Firma beantragte Verfahren einleiten zu wollen, „wenn vom Antragsteller der Nachweis der dauerhaften und gesicherten Verfügungsberechtigung über die Grundstücke nachgewiesen wurde“, so der dann beschlossene gemeinsame Antrag von CSU- und SPD-Fraktion. Ob es der Deutschen Plasser GmbH gelingen wird, den Nachweis seiner Eigentümerschaft an den Grundstücken zu erbringen, ggf. durch den Zukauf von weiteren Grundstücken, auf denen das Unternehmen derzeit sitzt, wird sich zeigen. Welche Bedeutung der Stadtrat dabei dann seinen eigenen Grünplanungszielen beimisst, könnte interessant werden (vgl. Konzeptgutachten Freiraum München 2030). Im Moment deutet nichts darauf hin, dass diese im vorliegenden Fall einen hohen Stellenwert haben.
Die Möglichkeiten der Regionalplanung, sich in die städtischen Planungen einzuschalten, wenn regionale Grünzüge als Flächenreserven für andere Nutzungen herhalten sollen, sind begrenzt. Der Regionale Planungsverband München wird in der Regel erst dann aktiv, wenn er im Rahmen von Bauleitplanverfahren als sog. Träger öffentlicher Belange angehört wird. Ein solches wird im Falle von Solln gar nicht erst angestrebt, wenn die Lokalbaukommission (LBK) nach § 34 BauGB und damit ohne Öffentlichkeitsbeteiligung entscheidet. Im Falle von Bogenhausen steht dies noch nicht zur Debatte. – Anderswo wehren sich Anrainer gegen die Bebauung von Grünflächen durch Wohnungen im Rahmen des städtischen Wohnungsbauprogramms „Wohnen für Alle“ – wie etwa in Trudering, wo eine Gemeinbedarfsfläche („Unnützwiese“) für Sport und Spiel mit Einfachwohnungen in Schnellbauweise bebaut werden soll (Abendzeitung v. 27.9.2016).
So eindeutig das Eintreten für den Erhalt von regionalen Grünzügen und ökologisch wichtigen Grünflächen in einer sich verdichtenden Stadt auch erscheint, so vermengen sich in den konkreten Fällen – unbewusst oder bewusst – vielfach mehrere Argumentations- und Motivationsebenen. So wird vielfach unterstellt, dass das Schutzinteresse von Grünflächen vor Bebauung weniger dem naturräumlichen Erhalt gilt als vielmehr der Abwehr der dort geplanten Nutzung: Keine Flüchtlingsunterkünfte und keine Wohnungen für Geringverdiener „in my backyard“! Andererseits sind Vermutungen nicht von der Hand zu weisen, dass die „temporäre“ Errichtung etwa von Flüchtlingsunterkünften in Grünzügen, die nach einer gewissen Zeit ja wieder entfernt werden könnten, nur die Vorhut für spätere dauerhafte Bebauungen darstellt.
Wie dem auch sei: Der Schutz von Grünzügen und Grünflächen im sich verdichtenden München wird zukünftig wohl konfliktreicher und schwieriger werden. Umso dringlicher erscheint es, hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten, soll München und mit seinem Umland eine sozial und ökologisch lebenswerte Stadt bleiben.
Detlev Sträter