Nach jahrelangen wissenschaftlichen und politischen Diskussionen über das Gewicht plebiszitärer Elemente in der repräsentativen Demokratie veränderte sich durch den Volksentscheid vom 1. Oktober 1995 die kommunalpolitische Landschaft in Bayern grundlegend. Durch ein „Volksgesetz“ verschafften sich die Bürger ein wichtiges Mitentscheidungsrecht in Form des Bürgerentscheids. Manche bezeichneten damals den 1. Oktober 1995 als „schwarzen Tag für die kommunale Selbstverwaltung“, wobei verkannt wurde, dass die Veränderung des Kräfteverhältnisses zwischen Mandatsträgern und „Stimmvolk“ überwiegend positive Aspekte aufweist. Die bisher nur durch politische Zweckmäßigkeit und partielle gerichtliche Nachprüfbarkeit begrenzte Machtvollkommenheit der „Repräsentanten“ musste sich nun mit dem Instrument des „Bürgerentscheids“ zwischen den Wahltagen hinterfragen lassen. Ob sich daraus in den letzten zwanzig Jahren eine neue Kultur des Überzeugens, neue Formen des Umgangs zwischen Mandatsträgern, Verwaltung und Bürgern entwickelt haben, bedarf einer gründlichen Untersuchung.
Besonders mit Blick auf die Münchner Bezirksausschüsse ist eine solche wissenschaftliche Analyse im Zusammenhang mit dem Volksentscheid überfällig. Für sie brachte der 1. Oktober 1995 im wahrsten Sinn des Worts eine wirklich „entscheidende“ Fortentwicklung. Durch den Volksentscheid und das damit „vom Volk des Freistaats beschlossene Gesetz“ erhielt die grundlegende Bestimmung des Art. 60 BayGO (=Bayerische Gemeindeordnung) wieder eine Fassung, die es dem Münchner Stadtrat ermöglichte, den über Jahrzehnte bewährten Gremien Entscheidungsrechte zu übertragen. Damit stellte der Volksentscheid jene Rechtslage wieder her, welche die Schöpfer der Bayerischen Gemeindeordnung bereits 1952 geschaffen hatten. Mit der unmittelbaren Wahl der Bezirksausschüsse wurde nunmehr die uneingeschränkte demokratische Legitimation der Mitglieder der Bezirksausschüsse hergestellt. Bis dahin wurden die BA-Mitglieder auf Vorschlag der Parteien vom Stadtrat berufen. Jedoch musste die Mitgliedschaft vom Stadtrat aberkannt werden, wenn das BA-Mitglied von seiner Partei nicht mehr als Vertreter anerkannt wurde. Damit drohte der Verlust des kommunalen Ehrenamts, wenn das BA-Mitglied – aus welchen Gründen auch immer – der Partei nicht mehr genehm war. Der ungute Zustand, durch eine einseitige Entscheidung eines Parteigremiums die Beendigung des kommunalen Mandats herbeiführen zu können, widersprach dem Wesen des kommunalen Ehrenamts. Erstmals 1996 hatte die Münchner Bürgerschaft die Möglichkeit, neben den Mitgliedern des Stadtrats auch die Mitglieder der Bezirksausschüsse unmittelbar zu wählen. Letztere erhielten dadurch die uneingeschränkte demokratische Legitimation.
Für die Münchner Bezirksausschüsse brachte also das Jahr 1995 einen politisch-administrativen „Quantensprung.“ Die 1995 bewirkte Stärkung des lokalen ehrenamtlichen Elements im Bereich der Stadtteilvertretungen stellt ein notwendiges und ausgleichendes Gegengewicht gegenüber dem „Rathaus“ dar. Ein lebendiges demokratisches Gemeinwesen kann auf den Freiraum für Eigen- und Mitverantwortung der Bürger, das daraus erwachsende Engagement und den eingebrachten Sachverstand nicht verzichten. Denn: „Die großstädtischen Verwaltungsapparate haben sich zu zentralisierten und spezialisierten Mammutbehörden entwickelt, deren nicht selten orts- und landfremde Beamtenschaft den Anliegen und Bedürfnissen der ihr unbekannten Bürger weit fremder gegenübersteht wie die mit den Verhältnissen … vertrauten Landratsämter. … Die großstädtische Bevölkerung durch eine lebendigere Fühlungnahme wieder näher an den Staat heranzuführen , muss heute als die Aufgabe einer auf Fundierung der Staatsordnung im Wege der Demokratisierung bedachten Staatsregierung angesehen werden“. Mit diesen ungewöhnlich deutlichen Worten setzte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang der 1950er Jahre für die Stärkung des lokalen-bürgerschaftlichen Elements in der Großstadtverwaltung ein.
Die Münchner Bezirksausschüsse haben sich seit ihrer Gründung im Jahr 1947 als Mittler zwischen Bürger und „Rathaus“ bewährt. Sie erarbeiteten sich bei Mitbürgern, Verwaltung und Mandatsträgern Ansehen und Wertschätzung. Nicht von ungefähr gelten die Bezirksausschüsse als die besten Schulen der „Erziehung zur Demokratie“ und bieten die intensivsten Möglichkeiten für Information und Partizipation.
Es spricht für die neue Qualität der Münchner Stadtteilvertretungen, dass Mitglieder der Staatsregierung für „ihren“ Bezirksausschuss kandidieren.
2017 blicken die Münchner Bezirksausschüsse auf siebzig Jahre ihres Bestehens zurück. Es wäre dem heutigen Stellenwert der ehrenamtlichen Arbeit der Münchner Bezirksausschüsse angemessen, wenn aus Anlass dieses Jubiläums eine von der Stadt München beauftragte Untersuchung durch eine kommunalwissenschaftliche Einrichtung, etwa des DIFU-Instituts vorgelegt werden könnte.
Das DIFU-Institut (Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin) hat bereits Anfang der 1980er Jahre eine breit angelegte wissenschaftliche Analyse der Stadtteilvertretungen vorgenommen. Nach über drei Jahrzehnten haben sich viele neue Fragestellungen ergeben:
Wie hat sich die neue Qualität der „erstarkten“ Münchner Bezirksausschüsse in den vergangenen zwanzig Jahren auf Stadtrat und Stadtverwaltung ausgewirkt?
Wie wurde das Durchsetzungspotential und die den Bezirksausschüssen immanente Kontrollfunktion gegenüber dem „Rathaus“ beeinflusst?
Was hat sich durch die 1997 eingerichteten Geschäftsstellen verändert?
Wie haben sich die Durchsetzungskraft der Bezirksausschüsse, ihr Stellenwert und ihr Selbstverständnis seit 1996 gewandelt; wie werden die „erstarkten“ Gremien von der Bürgerschaft und von der Presse wahrgenommen?
Wie hat sich das Kräfteverhältnis zwischen Bürgerinitiativen und Stadtteilvertretungen modifiziert?
Welchen Einfluss hat die digitale Vernetzung und wie kann diese an der Bürger-Basis optimal genutzt werden?
Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen sollte die Landeshauptstadt das bevorstehende Jubiläum der Stadtteilvertretungen zum Anlass nehmen, eine externe Untersuchung durch eine kommunalwissenschaftlich kompetente, unabhängige Institution, wie z.B. das DIFU-Institut, zu beauftragen.
Klaus Bäumler
Klaus Bäumler, Die Bezirksausschüsse in München: Vom Distriktskommissar zum kommunalen Entscheidungsorgan. Ein historisch-aktueller Überblick, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1999, S. 644 – 650. Der Aufsatz mit ausführlichen Quellenhinweisen wird ins Netz gestellt auf dem Gemeinschafts-Portal der Münchner Bezirksausschüsse, das von Dr. Georg Kronawitter aus Trudering betreut wird, aufrufbar: http://www.ba-muenchen.info
Heli Aurich, Partizipation an der Stadtplanung in: Social Strategies. Monographien zur Soziologie und Gesellschaftspolitik, Band 2, Basel 1976. Diese Basler Dissertation ist heute noch lesenswert. In die Reihe der Fallbeispiele für Initiativen ist das Münchner Forum aufgenommen. Die Münchner Bezirksausschüsse finden im Rahmen der sog. nicht-plebiszitären Regelungen in den Gemeindeordnungen der Bundesländer (noch) keine Erwähnung.
Rolf Mantler, Partizipatorische Stadtentwicklungspolitik. Erläutert an Münchener Fallbeispielen, Frankfurt u.a. 1982. Mantler unternimmt es, Möglichkeiten partizipatorisch erweiterter Demokratie im kommunalen Bereich auszuloten und Bedingungen für die Realisierung herauszuarbeiten. Die Arbeit ist in mehrfacher Hinsicht heute noch von Bedeutung. Als erstes Fallbeispiel wählt Mantler die Bürgerinitiative Aktion Maxvorstadt. Im zweiten Fallbeispiel befasst sich Mantler mit der „partizipativen Politisierung“ der Münchner Bezirksausschüsse. Das „Münchner Forum unter besonderer Berücksichtigung des Bürgerkomitees Altstadtring-Nordost“ analysiert Mantler als drittes Fallbeispiel. Die speziell auf München ausgerichtete Untersuchung zeichnet sich dadurch aus, dass der Autor als „teilnehmender Beobachter“ ein Mann der Praxis war, selbst im damaligen Bezirksausschuss 27 (Milbertshofen – Am Hart, heute BA 11) sowie im Münchner Forum mitgearbeitet hatte, über enge Kontakte zur Aktion Maxvorstadt und einen fundierten Einblick in die damaligen Reformdiskussionen der Münchner SPD verfügte.
Klaus Bäumler ist zweiter Vorsitzender des Programmausschusses des Münchner Forums und war drei Jahrzehnte im Ehrenamt Vorsitzender des Bezirksausschusses Maxvorstadt