20150914_AK OEG_FinanzgartenLandesdenkmalrat „Im Frühjahr 2015 musste festgestellt werden, dass das Landesamt für Denkmalpflege in der digitalen Version der Denkmalliste den Umgriff des Finanzgartens erheblich reduziert hat. Eine Fläche von ca. 8.000 qm wird aktuell nicht mehr als Gartendenkmal eingestuft. Hierbei handelt genau um jene westliche Fläche des Finanzgartens, die nach dem vom Konzertsaalverein München im Dezember 2014 präsentierten Entwurf durch den Konzertsaal überbaut werden soll.“ Denkschrift des AK Öffentliches Grün, gez. Klaus Bäumler, gerichtet an den Bayerischen Landesdenkmalrat. 9 Seiten A4.
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